Ja, im Rahmen der Versicherungsbedingungen gelten auch eigene Schäden die das Unternehmen selbst erleidet als mitversichert.
Nachstehende Kostenbereiche können erstattet werden:
- Übernahme von Kosten für die Computer-Forensik
- Übernahme von Kosten für die Anzeige und Bekanntmachung von Datenrechtsverletzungen (z.B. Anwaltshonorare, Dateninhaberbenachrichtigungskosten, behördliche Meldeverfahrenskosten, Call-Center-Kosten)
- Übernahme von Kosten für Kreditüberwachungsdienstleistungen
- Übernahme von Kosten für das Krisenmanagement und für die Public-Relations-Maßnahmen
- Erstattung des Ertragsausfalls bei Betriebsunterbrechung
- Übernahme von Vertragsstrafen bei Verletzung von Kreditkartenverarbeitungsvereinbarungen
- Übernahme von Wiederherstellungkosten (z.B. Reparatur der Website, des Intranets, des Netzwerks, der Programme, der elektronisch aufbewahrten Daten)
- Übernahme von Honoraren für die Sicherheitsanalyse und Sicherheitsverbesserungen
- Erstattung Schadenminderungskosten
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