Es gibt keine versteckten Sublimite, mit einer einzigen Ausnahme: bei Vertragsstrafen aufgrund einer Verletzung von Kreditkartenverarbeitungsvereinbarungen (PCI) gilt eine Entschädigungsgrenze von € 250.000.
Üblicherweise sind Vertragsstrafen in den Versicherungsbedingungen stets ausgeschlossen.
Insoweit handelt es sich um eine Leistungserweiterung im Rahmen der Cyber-Police.
Bei Sublimiten (Entschädigungsgrenzen) gilt für bestimmte Teilrisiken eine reduzierte Versicherungssumme, die im Versicherungsschein oder in den Versicherungsbedingungen explizit ausgewiesen ist.
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