Highlights und Besonderheiten unserer Cyber-Versicherung

Derzeit bieten nur ganz wenige Versicherungsgesellschaften Cyber-Versicherungen in Deutschland an. Die Versicherungsbedingungen weichen dabei in Form und Umfang erheblich voneinander ab, da jeder Versicherungsanbieter individuelle Versicherungsbausteine und Versicherungsbedingungen anbietet und das Produkt der Cyberversicherung noch relativ neu am Versicherungsmarkt ist.

Business Security

Viele für den Schadensfall wichtige kundenfreundliche Versicherungsklauseln werden bei den gängigen Angeboten nur auf Nachfrage individuell berücksichtigt.

Expertenrat ist deshalb dringend erforderlich.

Durch die vereinfachte Antragsstellung im Online-Verfahren profitieren Sie sofort von den günstigen Versicherungskonditionen für die Cyberabsicherung.

Unser Cyber-Versicherungs-Konzept ist speziell für klein- und mittelständische Unternehmen mit einem Jahresnettoumsatz bis 10 Mio. entwickelt worden.

Diese besonderen Versicherungsbedingungen erhalten Sie bei unserem Cyber-Versicherungs-Konzept:

Allgemein

  • keine Branchenbeschränkung
  • optimaler Versicherungsschutz bereits ab einem jährlichen Versicherungsbeitrag von nur € 391,00 zzgl. gesetzlicher Versicherungssteuer
  • Keine anschließende Aufzählung von sogenannten Cyber-Trigger (=Auslöser von Cybervorfällen. Damit ist auch sichergestellt, dass neuartige Cyber-Gefahren mitversichert gelten.
  • keine Beschränkung im Schadenfall nur auf elektronische Daten, wodurch z.B. auch der Diebstahl von Ordnern, Akten, Terminplanern, etc. mitversichert ist. Personenbezogene, persönliche und auch geschäftliche Daten sind sowohl in physischer wie auch elektronischer Form mitversichert.
  • keine Beschränkung im Schadenfall nur auf personenbezogene Daten, wodurch z.B. auch die Verletzung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen mitversichert ist
  • Online Abschluss mit neutraler Versicherungsbestätigung in deutscher und englischer Sprache
  • Mitversicherung der vertraglichen Haftung
  • vereinfachte Antragsfragen (ja/nein-Antworten)
  • keine zusätzlichen Risikounterlagen (z.B. Bilanz, Lagebericht, Organisationstruktur) im vereinfachten Antragsverfahren
  • weltweiter Schutz incl. USA
  • Verzicht von Sublimiten sowohl für den Cyber-Haftpflichtbaustein wie auch für den Cyber-Eigenschadenbaustein
  • verkürzte Kündigungsfrist von einem Monat (branchenüblich 3 Monate)
  • 5-jährige Nachmeldefrist
  • Keine versteckten Obliegenheiten Verhaltensvorschriften (z.B. Stand der Technik-Klausel oder Erprobungsklausel)
  • Mitversicherung auch von ungezielten Angriffen (kein Versicherungsausschluss)
  • professionelles und schnelles Schadenmanagement
  • Beitragssicherheit durch fixe Versicherungsprämien

Versicherungsumfang

Der Versicherungsschutz ist modular aufgebaut und besteht aus Bausteinen, durch die Sie Ihren Versicherungsschutz bedarfsgerecht an Ihr individuelles Anforderungsprofil anpassen können:

Cyber-Haftpflicht-Modul

  • Prüfung in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht.
  • Zahlung bei begründetem Anspruch bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
  • Abwehr unbegründeter Ansprüche sofern der Versicherer nach Prüfung zu der Auffassung kommt, dass die gestellten Forderungen nicht berechtigt sind, übernimmt er im Rahmen des so genannten passiven Rechtsschutzes die anfallenden Abwehr- oder Verfahrenskosten. Dies sind die angemessenen und notwendigen Anwaltshonorare, Wirtschaftsprüferkosten, Sachverständigenkosten, Zeugen- und Gerichtskosten, Schadenminderungskosten, Schadenermittlungskosten sowie Reisekosten. Haftungsfrage

Cyber-Eigenschaden-Modul

Computerforensik

  • Übernahme von Kosten für die Computer-Forensik
  • Übernahme von Kosten für die Anzeige und Bekanntmachung von Datenrechtsverletzungen (z.B. Anwaltshonorare, Dateninhaberbenachrichtigungskosten, behördliche Meldeverfahrenskosten, Call-Center-Kosten)
  • Übernahme von Kosten für Kreditüberwachungsdienstleistungen
  • Übernahme von Kosten für das Krisenmanagement und für die Public-Relations-Maßnahmen
  • Erstattung des Ertragsausfall bei Betriebsunterbrechung
  • Übernahme von Vertragsstrafen bei Verletzung von Kreditkartenverarbeitungsvereinbarungen
  • Übernahme von Wiederherstellungkosten (z.B. Reparatur der Website, des Intranets, des Netzwerks, der Programme, der elektronisch aufbewahrten Daten)
  • Übernahme von Honoraren für die Sicherheitsanalyse und Sicherheitsverbesserungen
  • Erstattung Schadenminderungskosten

Cyber-Assistance-Modul

DATA PROTECTION

  • Individuelle Betreuung durch einen persönlichen Schadenregulierer
  • spezialisierter und zertifizierter Sicherheitsdienstleister durch HiSolutions für das Notfall- und Krisenmanagement
  • rechtliche Beratung durch Taylor Wessing (internationale Wirtschaftskanzlei mit über 950 Rechtsanwälten an weltweit 23 Standorten)

 

 

Die Leistungen sind hier verkürzt wiedergegeben. Maßgebend ist der Wortlaut der jeweils aktuellen Versicherungsbedingungen für die Cyber Versicherung