Nein, die Versicherungsgesellschaft gewährt keinen Versicherungsschutz wegen der Verletzung von Vorschriften des Kartell- oder Wettbewerbsrechts sowie wegen der Verletzung von Patentrechten.
Im Umkehrschluss gelten alle anderen Rechteverletzungen im Rahmen der Cyber-Police jedoch mitversichert.
Dies können beispielsweise sein: