Wie lange leistet die Betriebsunterbrechung bei Cyber-Schäden?

Im Rahmen der Betriebsunterbrechung gilt ein zeitlicher Selbstbehalt von 24 Stunden je Schadenfall. Es handelt sich um eine Art Wartefrist. Nach Ablauf dieser Zeit erfolgt volle Versicherungsleistung, ab Eintritt der Cyber-Betriebsunterbrechung. Anschließend ist der Versicherer bei einem Cyber-Schaden für maximal 30 Tage Monate eintrittspflichtig. Dies gilt sowohl für Online-Umsatzausfälle wie auch für Offline-Umsatzausfälle. Die Versicherungsgesellschaft versteht unter einer Betriebsunterbrechung, dass eine Produktion oder die Erbringung von Dienstleistungen vollständig oder auch nur teilweise unterbrochen ist. Die Ursache für eine Betriebsunterbrechung bei Cyber-Deckungen muss durch einen Hackerangriff oder durch einen Denial-of-Service-Angriff ausgelöst worden sein.

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