Wie und mit welchen Fristen kann ich den Cyber-Vertrag kündigen?

  • Die Kündigungsfrist beträgt nur 1 Monat zum ausgewiesenen Versicherungsablauf (branchenüblich sind 3 Monate).
  • Die Mindestvertragslaufzeit beträgt ein Jahr.
    Haben Sie als Hauptfälligkeit den 01.01. eines Jahres gewählt, so errechnet sich die Mindestlaufzeit aus dem Antragsjahr (Rumpfjahr bis 01.01.) plus ein weiteres Jahr.
    Beispiel: Versicherungsbeginn 01.06.2025, Versicherungsablauf 01.01.2027.
  • Danach verlängert sich der Vertrag jeweils stillschweigend um ein weiteres Jahr wenn der Vertrag nicht von einer der Parteien (Versicherungsnehmer oder Versicherung) unter Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt wird.
  • Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, den Vertrag nach Eintritt eines Versicherungsfalles zu kündigen.
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