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- zum laufenden Vertrag
- Die Kündigungsfrist beträgt nur 1 Monat zum ausgewiesenen Versicherungsablauf (branchenüblich sind 3 Monate).
- Die Mindestvertragslaufzeit beträgt ein Jahr.
Haben Sie als Hauptfälligkeit den 01.01. eines Jahres gewählt, so errechnet sich die Mindestlaufzeit aus dem Antragsjahr (Rumpfjahr bis 01.01.) plus ein weiteres Jahr.
Beispiel: Versicherungsbeginn 01.06.2025, Versicherungsablauf 01.01.2027.
- Danach verlängert sich der Vertrag jeweils stillschweigend um ein weiteres Jahr wenn der Vertrag nicht von einer der Parteien (Versicherungsnehmer oder Versicherung) unter Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt wird.
- Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, den Vertrag nach Eintritt eines Versicherungsfalles zu kündigen.
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