Für den Baustein der Cyber-Eigenschadenversicherung können folgende Kosten im Schadenfall erstattet werden:
- Kosten für die Anzeige und Bekanntmachung von Datenrechtsverletzungen
– Anwaltshonorare
– Dateninhaberbenachrichtigungskosten
– behördliche Meldeverfahrenskosten
- Call-Center-Kosten
- Kosten für Kreditüberwachungsdienstleistungen
- Kosten für das Krisenmanagement und für die Public-Relations-Maßnahmen
- Erstattung des Ertragsausfall bei Betriebsunterbrechung
- Übernahme von Vertragsstrafen bei Verletzung von Kreditkartenverarbeitungsvereinbarungen
- Wiederherstellungkosten (z.B. Reparatur der Website, des Intranets, des Netzwerks, der Programme, der elektronisch aufbewahrten Daten)
- Honoraren für die Sicherheitsanalyse und Sicherheitsverbesserungen
- Schadenminderungskosten
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