Mit welchen Erstattungen kann ich bei der Cyber-Eigenschadenversicherung rechnen?

Für den Baustein der Cyber-Eigenschadenversicherung können folgende Kosten im Schadenfall erstattet werden:

  • Kosten für die Anzeige und Bekanntmachung von Datenrechtsverletzungen
    – Anwaltshonorare
    – Dateninhaberbenachrichtigungskosten
    – behördliche Meldeverfahrenskosten
    - Call-Center-Kosten
  • Kosten für Kreditüberwachungsdienstleistungen
  • Kosten für das Krisenmanagement und für die Public-Relations-Maßnahmen
  • Erstattung des Ertragsausfall bei Betriebsunterbrechung
  • Übernahme von Vertragsstrafen bei Verletzung von Kreditkartenverarbeitungsvereinbarungen
  • Wiederherstellungkosten (z.B. Reparatur der Website, des Intranets, des Netzwerks, der Programme, der elektronisch aufbewahrten Daten)
  • Honoraren für die Sicherheitsanalyse und Sicherheitsverbesserungen
  • Schadenminderungskosten
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