ja, für die Cyber-Haftpflichtversicherung besteht im Rahmen der unbegrenzten Rückwärtsdeckung (Rückwärtsversicherung) auch Versicherungsschutz für Versicherungsfälle, die bereits vor Vertragsbeginn verursacht wurden.
Bitte beachten: vom rückwirkenden Versicherungsschutz sind Versicherungsfälle selbstverständlich ausgenommen für die aus einem anderen Versicherungsvertrag noch Versicherungsschutz besteht sowie bereits bekannte Ursachen, die zu einem Schaden führen können.
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