Ja. Im Rahmen der Cyber-Police gelten bedingungsgemäß auch Vertragsstrafen als mitversichert, sofern es sich dabei um eine Verletzung von Kreditkartenverarbeitungsvereinbarungen handelt (Standards gemäß PCI DSS = Payment Card Industry Data Security Standard). Es gilt eine Entschädigungsgrenze von € 250.000 je Schadenfall. Üblicherweise sind Vertragsstrafen in den Versicherungsbedingungen stets ausgeschlossen. Insoweit handelt es sich um eine Leistungserweiterung im Rahmen der Cyber-Police, die beitragsfrei mitversichert gilt.
Zusätzlich sind Vertragsstrafen wegen der Verletzung von Geheimhaltungspflichten und Datenschutzvereinbarungen mitversichert. Hier gilt dann üblicherweise eine Entschädigungsgrenze von € 250.000.
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