Grundlage des Versicherungsvertrags sind

Hier finden Sie die Versicherungsbedingungen zu Markel Pro Cyber, durch das Sie Ihre Cyber- und Datenrisiken absichern können.
Markel Pro Cyber BedingungenZu den bereits umfangreichen Versicherungsbedingungen von Markel Pro Cyber, gelten noch weitere Sonderbedingungen mit erweiterten Leistungen.
Markel Pro Cyber SonderbedingungenNach § 19 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) muss der Versicherer Sie vor Vertragsabschluss ausdrücklich auf Ihre so genannten "vorvertraglichen Anzeigepflichten" hinweisen, um im Fall einer Anzeigepflichtverletzung seine Rechte geltend machen zu können. Für Sie ist wichtig, die "Spielregeln" zu kennen.
Gemäß der Verordnung zu den Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-InfoV) muss das Versicherungsunternehmen eine Reihe von formalen Angaben über sein Unternehmen und Informationen für den Geschäftsverkehr mit ihm machen sowie Name und Anschrift der für ihn zuständigen Aufsichtsbehörde mit Hinweis auf die Beschwerdemöglichkeit bekanntgeben. Dies ist nicht unterhaltsam, aber gesetzeskonform!
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