Highlights und Besonderheiten der Cyberversicherung von Markel

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Über die klassischen Leistungen einer Cyberversicherung hinaus – darunter die Übernahme von Kosten für IT-Forensik zur Ursachenanalyse, die Wiederherstellung verlorener oder verschlüsselter Daten, den Ausgleich finanzieller Einbußen durch Betriebsunterbrechungen, den Versicherungsschutz bei Ansprüchen Dritter infolge von Datenschutzverletzungen sowie der direkte Zugang zu einer rund um die Uhr besetzten Schadenhotline mit erfahrenen Cyber-Security-Experten – geht die Cyberversicherung von Markel einen entscheidenden Schritt weiter.

Die Versicherung kombiniert diese elementaren Absicherungen mit zusätzlichen Service- und Leistungsbausteinen, die speziell darauf ausgerichtet sind, Unternehmen in jeder Phase eines Cybervorfalls – von der Prävention über die akute Krisenbewältigung bis hin zur nachhaltigen Wiederherstellung – zu unterstützen. So profitieren Sie als Versicherungsnehmer nicht nur von einer finanziellen Absicherung im Ernstfall, sondern auch von einem umfassenden Netzwerk an Spezialisten, die schnelle, zielgerichtete und praxisnahe Hilfe leisten.

Nachfolgend die wichtigsten Leistungshighlights zur Cyberversicherung von Markel im Überblick:

Diese Bedingungsverbesserungen erhalten Sie hier beitragsfrei zu günstigen Online-Konditionen:

  • Keine Sublimits (einzige Ausnahme: Bei einer gewählten Versicherungssumme von € 2.000.000 gilt für die Cyber-Erpressung und den Cyber-Vertrauensschaden eine Entschädigungsgrenze von € 1.000.000). 
  • Betriebsunterbrechung durch Cloud-Ausfall versichert bis zur vollen Versicherungssumme ohne Aufpreis

  • Abwahl einzelner Versicherungsmodule geben Beitragsnachlass jederzeit möglich
  • Besserstellungsklausel (Bedingungsupdates bei Markel oder Versichererwechsel ohne Nachteile)
  • Verzicht des Versicherers auf Schadenfallkündigung und Fortführung der Cyberversicherung (ggf.  vom Versicherer formulierte Auflagen zur Risikoverbesserung sind jedoch fristgerecht umzusetzen)
  • Keine Kürzung der Versicherungsleistung wegen grober Fahrlässigkeit

  • Beitragssicherheit durch fixe Versicherungsprämien ((Ermittlung des Versicherungsbeitragsüber sogenannte Umsatzbänder)
  • zusätzlicher Dauernachlass von 10 % bei einer gewählten Vertragslaufzeit von 3 Jahren
  • Auch StartUps ohne Einschränkungen versicherbar
  • Soforthilfe (bereits bei Verdacht eines Cyber-Versicherungsfalls ohne Anrechnung auf die Versicherungssumme und ohne Anrechnung  eines Selbstbehalts
  • Gezielte und ungezielte Hackerangriffe gelten mitversichert
  • Unbegrenzte Rückwärtsdeckung
  • Großzügige Nachmeldefrist von 10 Jahren nach Beendigung der Cyberversicherung
  • Einfacher Online-Antrag mit wenigen, leicht beantwortbaren Fragen zum Versicherungsrisiko
  • Wählbare Selbstbehaltsvarianten für die individuelle Prämiengestaltung
  • Weltweiter Versicherungsschutz
  • Zweifache Maximierung der Versicherungssumme
  • Schutz bei Cyber-Einbrüche ohne Einschränkungen
    Cyberschutz auch bei besonders raffinierten oder neuen Angriffsmethoden – ohne Ausschlüsse für spezielle Techniken. Das gilt zum Beispiel für Golden-Ticket-Angriffe (gestohlene digitale Generalschlüssel für das Netzwerk) oder Zero-Day-Lücken (noch unbekannte Sicherheitslücken in Software).  Versicherungsschutz gilt damit auch gegen Bedrohungen , die heute noch nicht vorhersehbar sind.
  • Mitversicherung privater IT-Systeme (Bring Your Own Device)
    Auch bei der betrieblichen Nutzung privater Endgeräte – z. B. im Homeoffice – besteht voller Versicherungsschutz.
  • Cyber-Schutz im Homeoffice
    Arbeiten Mitarbeitende von zu Hause, greift der Cyber-Versicherungsschutz uneingeschränkt.
  • Erweiterte Reputations- und PR-Maßnahmen
    Im Schadensfall übernehmen wir Kosten für professionelle Kommunikations- und Krisen-PR, um Image- und Reputationsschäden aktiv entgegenzuwirken.
  • Belohnungen bei kriminellen Aktivitäten und Steuermehraufwendungen
    Erstattung von Kosten für Auslobungen (z. B. Hinweisgeber-Belohnungen) sowie für steuerliche Mehrbelastungen infolge eines Cyber-Schadens.
  • Cyber-Betriebsunterbrechung durch Anordnung der Datenschutzbehörde
    Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn eine Behörde den Betrieb aufgrund eines Datenschutzvorfalls untersagt. Absicherung von Cyber-Betriebsunterbrechungen durch technische Störungen – bis zu 250.000 €.
  • Vertragsstrafen bei verspäteter Leistungserbringung
    Absicherung gegen Vertragsstrafen, wenn Cyber-Vorfälle zu Verzögerungen führen – bis zu 250.000 €.
  • Absicherung von E-Discovery-Kosten und Pflichtverletzungen
    Übernahme der Kosten für digitale Beweissicherung (E-Discovery), für Verstöße gegen Benachrichtigungspflichten sowie Einzahlungen in Konsumentenschutzfonds (Consumer Redress Fund).
  • Homeoffice stellt keine Gefahrerhöhung dar und gilt mitversichert

Die Leistungen sind verkürzt wiedergegeben. Maßgebend ist der Wortlaut der jeweils aktuellen Versicherungsbedingungen