Ja, die Cyberversicherung übernimmt auch Vertragsstrafen, die aufgrund von Verstößen gegen Geheimhaltungs- oder Vertraulichkeitsvereinbarungen entstehen – und das ist für Unternehmen besonders relevant, wenn sie mit sensiblen Daten arbeiten oder Geschäftsbeziehungen pflegen, in denen solche Vereinbarungen Standard sind.
In vielen Geschäftsbereichen – wie z. B. im IT-Dienstleistungssektor, im Gesundheitswesen oder bei der Verarbeitung personenbezogener Daten – verpflichten sich Unternehmen vertraglich zur Einhaltung von Geheimhaltungspflichten und zum sorgsamen Umgang mit vertraulichen Informationen. Dies betrifft unter anderem Geschäftsgeheimnisse, personenbezogene Daten, Betriebsinterna oder vertrauliche Projektinhalte.
Wird gegen diese Pflichten verstoßen – z. B. durch ein Datenleck, ein versehentlich falsch adressiertes E-Mail, einen Phishing-Angriff oder durch Fehlverhalten eines Mitarbeitenden – können die Vertragspartner Vertragsstrafen geltend machen. Diese sind oftmals im Vorfeld klar geregelt und können je nach Vertragshöhe und Relevanz der Information erhebliche Summen erreichen.
Die Cyberversicherung greift in solchen Fällen und übernimmt die Kosten für diese Vertragsstrafen, sofern sie im Zusammenhang mit einer versicherten Cyber-Gefahr stehen. Das bedeutet konkret:
Wichtig ist: Der Versicherungsschutz gilt nur, wenn die Vertragsstrafe rechtmäßig und vertraglich vereinbart wurde. Die Höhe der Leistung ist außerdem auf den im Vertrag festgelegten Umfang begrenzt.
Vorteile für Unternehmen:
Gerade in Zeiten steigender Datenschutzanforderungen und wachsender Cyberbedrohungen ist diese Versicherungsleistung eine wertvolle Ergänzung jeder Cyber-Police.
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