Cyberversicherungen gehören zu den komplexesten Versicherungslösungen am Markt. Sie beinhalten eine Vielzahl an Leistungsbausteinen, Deckungserweiterungen, Ausschlüssen sowie besonderen Obliegenheiten im Schadenfall. Diese Vielschichtigkeit führt in der Praxis häufig zu Unsicherheiten. Typische Fragen, die immer wieder auftreten, sind unter anderem:
Um auf diese und viele weitere Fragen systematisch, transparent und verständlich zu antworten, haben wir eine produktspezifisches FAQ-Seite zur Markel-Cyberversicherung entwickelt.
Diese FAQ dient für Sie als kompaktes Nachschlagewerk. Es bündelt die wichtigsten Informationen in strukturierter Form und gibt praxisnahe Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen – direkt aus der täglichen Beratungspraxis.
Darüber hinaus erfüllt das FAQ eine wichtige rechtliche und kommunikative Funktion:
Durch klar formulierte, schriftlich fixierte Antworten können Missverständnisse von Anfang an vermieden werden. Dies schafft nicht nur Vertrauen, sondern reduziert auch potenzielle Haftungsrisiken für Sie.
Dieses Prinzip wird oft als Bring Your Own Device (BYOD) bezeichnet. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Geräte dem Unternehmen gehören oder sich im Eigentum der Mitarbeitenden befinden – sofern sie dienstlich genutzt werden, besteht Versicherungsschutz. Kommt es durch oder an diesen Geräten zu einem Cyber-Schaden, sind die Kosten im Rahmen der Police gedeckt.
Ebenso sind Tätigkeiten im Homeoffice oder im mobilen Arbeiten versichert. Das bedeutet: Schäden, die im Zuge der Arbeit außerhalb des Unternehmens – z. B. im Homeoffice – entstehen, sind ebenfalls abgesichert. Dies gilt unabhängig davon, ob sie durch technische Defekte, Cyberangriffe oder menschliche Fehler verursacht wurden.
Die Cyberversicherung von Markel passt sich somit an moderne Arbeitsmodelle an und schützt auch dezentrale Arbeitsplätze sowie private Arbeitsmittel, die für den Beruf genutzt werden.
Das bedeutet: Wenn es infolge eines Cybervorfalls – etwa durch Hackerangriffe, Systemausfall oder Datenverlust – zu einer Unterbrechung Ihrer betrieblichen Abläufe kommt, ersetzt die Versicherung den Ertragsausfall erst ab der neunten Stunde. Die Kosten der ersten acht Stunden bleiben beim Versicherungsnehmer.
Zusätzlich gilt: Mindestens ist der vertraglich vereinbarte Selbstbehalt zu leisten, auch wenn dieser höher ist als der Schaden innerhalb der ersten acht Stunden. Sollte im Versicherungsschein eine andere Regelung vereinbart sein, gilt diese natürlich vorrangig.
Diese Regelung ist vergleichbar mit einem „Franchise-Bereich“, der hilft, kleinere Ausfälle effizient zu managen und gleichzeitig die Prämien bezahlbar zu halten.
Das heißt: Stellt sich bei einem konkreten Schadenfall heraus, dass die Bedingungen des früheren Vertrags für den Versicherungsnehmer vorteilhafter sind als die des aktuellen Vertrags, wird der Versicherer den Schaden auf Basis des alten Vertrags regulieren.
Dies bietet zusätzliche Sicherheit bei einem Versicherer- oder Tarifwechsel.
Wichtige Voraussetzungen dafür:
Diese Regelung bietet Unternehmen einen fairen Übergang bei einem Anbieterwechsel, ohne dass sie im Schadenfall Nachteile befürchten müssen.
In vielen Geschäftsbereichen – wie z. B. im IT-Dienstleistungssektor, im Gesundheitswesen oder bei der Verarbeitung personenbezogener Daten – verpflichten sich Unternehmen vertraglich zur Einhaltung von Geheimhaltungspflichten und zum sorgsamen Umgang mit vertraulichen Informationen. Dies betrifft unter anderem Geschäftsgeheimnisse, personenbezogene Daten, Betriebsinterna oder vertrauliche Projektinhalte.
Wird gegen diese Pflichten verstoßen – z. B. durch ein Datenleck, ein versehentlich falsch adressiertes E-Mail, einen Phishing-Angriff oder durch Fehlverhalten eines Mitarbeitenden – können die Vertragspartner Vertragsstrafen geltend machen. Diese sind oftmals im Vorfeld klar geregelt und können je nach Vertragshöhe und Relevanz der Information erhebliche Summen erreichen.
Die Cyberversicherung greift in solchen Fällen und übernimmt die Kosten für diese Vertragsstrafen, sofern sie im Zusammenhang mit einer versicherten Cyber-Gefahr stehen. Das bedeutet konkret:
Wichtig ist: Der Versicherungsschutz gilt nur, wenn die Vertragsstrafe rechtmäßig und vertraglich vereinbart wurde. Die Höhe der Leistung ist außerdem auf den im Vertrag festgelegten Umfang begrenzt.
Vorteile für Unternehmen:
Gerade in Zeiten steigender Datenschutzanforderungen und wachsender Cyberbedrohungen ist diese Versicherungsleistung eine wertvolle Ergänzung jeder Cyber-Police.
In der Praxis kommt es häufig vor, dass bestimmte Risiken oder Schadenereignisse durch mehrere Versicherungen gleichzeitig abgedeckt sind – zum Beispiel durch eine allgemeine Betriebshaftpflichtversicherung, eine Vermögensschadenhaftpflicht oder eine Elektronikversicherung.
Wenn nun ein Cybervorfall eintritt (z. B. ein Hackerangriff, ein Datenverlust oder ein Phishing-Schaden), kann es sein, dass sowohl die Cyberversicherung als auch ein anderer Vertrag für denselben Schaden in Frage kommt.
Die Regelung der vorrangigen Versicherung oder Primärdeckung (priority coverage) stellt klar:
Die Cyberversicherung übernimmt in solchen Fällen vorrangig die Regulierung des Schadens. Das bedeutet:
Diese Regelung verschafft dem Versicherungsnehmer mehr Sicherheit und Klarheit, weil es keine Unsicherheit darüber gibt, welcher Versicherer zuerst in Leistung gehen muss. Die Vorteile der vorrangigen Deckung in der Cyberversicherung:
Diese besonderen Regelungen bieten Ihnen als Versicherungsnehmer höchstmögliche Flexibilität, Rechtssicherheit und Schutz, selbst bei versehentlichen Fehlern, Änderungen im Arbeitsumfeld oder beim Versichererwechsel.
Zu den wichtigsten Punkten gehören: