Was ist die Besserstellungsklausel?

Die Besserstellungsklausel sichert Ihnen als Versicherungsnehmer und Kunde im Schadenfall eine Regulierung zu Ihren Gunsten zu, selbst wenn frühere Vertragsbedingungen (aus einem Vorvertrag bei einem anderen oder dem gleichen Versicherer) für Sie günstiger waren.
Das heißt: Stellt sich bei einem konkreten Schadenfall heraus, dass die Bedingungen des früheren Vertrags für den Versicherungsnehmer vorteilhafter sind als die des aktuellen Vertrags, wird der Versicherer den Schaden auf Basis des alten Vertrags regulieren.

Dies bietet zusätzliche Sicherheit bei einem Versicherer- oder Tarifwechsel.

Wichtige Voraussetzungen dafür:

  • Der alte Vertrag muss dieselbe Grundgefahr weiterhin abgedeckt haben.
  • Die Versicherungssumme darf im alten Vertrag nicht niedriger gewesen sein oder durch den Wechsel reduziert worden sein.
  • Der Versicherungsnehmer muss die Vertragsunterlagen des Vorvertrags vorlegen.
  • Die Klausel gilt für Schäden bis zu 500.000 Euro.
  • Die Anwendung ist auf drei Jahre nach dem Versicherer- oder Tarifwechsel beschränkt.

Diese Regelung bietet Unternehmen einen fairen Übergang bei einem Anbieterwechsel, ohne dass sie im Schadenfall Nachteile befürchten müssen.

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