Die Besserstellungsklausel sichert Ihnen als Versicherungsnehmer und Kunde im Schadenfall eine Regulierung zu Ihren Gunsten zu, selbst wenn frühere Vertragsbedingungen (aus einem Vorvertrag bei einem anderen oder dem gleichen Versicherer) für Sie günstiger waren.
Das heißt: Stellt sich bei einem konkreten Schadenfall heraus, dass die Bedingungen des früheren Vertrags für den Versicherungsnehmer vorteilhafter sind als die des aktuellen Vertrags, wird der Versicherer den Schaden auf Basis des alten Vertrags regulieren.
Dies bietet zusätzliche Sicherheit bei einem Versicherer- oder Tarifwechsel.
Wichtige Voraussetzungen dafür:
Diese Regelung bietet Unternehmen einen fairen Übergang bei einem Anbieterwechsel, ohne dass sie im Schadenfall Nachteile befürchten müssen.
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