Steuermehraufwendungen entstehen, wenn durch einen Cyber-Schaden zusätzliche steuerliche Belastungen beim Versicherungsnehmer auftreten. Diese zusätzlichen Steuerkosten können unter Umständen einen erheblichen finanziellen Mehraufwand verursachen.
Die Cyberversicherung von Markel übernimmt in solchen Fällen die durch den Versicherungsfall verursachten Steuermehraufwendungen – also die Mehrkosten, die direkt und ursächlich mit einem versicherten Cyber-Schaden zusammenhängen.
Dabei gilt eine Entschädigungsgrenze von maximal 100.000 € pro Versicherungsfall und Versicherungsjahr. Voraussetzung ist, dass die Steuermehraufwendungen im Zusammenhang mit den vom Versicherer erbrachten Leistungen stehen – also etwa bei der Entschädigung für IT-Wiederherstellung, PR-Maßnahmen oder anderen versicherten Leistungen.
Diese Regelung hilft dabei, unerwartete steuerliche Belastungen abzufedern und schützt Ihr Unternehmen auch finanziell über die direkten IT-Schäden hinaus.