In der Cyberversicherung von Markel besteht grundsätzlich ein weltweiter Versicherungsschutz – das heißt, der Schutz Ihrer Police greift unabhängig davon, ob der Schaden im Inland oder im Ausland entsteht. Doch es gibt eine wichtige Ausnahme: sogenannte „Non-Admitted-Countries“ (nicht zugelassene Länder).
Diese Länder erlauben es aus regulatorischen oder rechtlichen Gründen nicht, dass ausländische Versicherer ohne lokale Lizenz direkt Versicherungsleistungen erbringen oder Policen anbieten. Das bedeutet: Der Versicherer darf in diesen Ländern keine direkte Zahlung leisten oder Schadenregulierung durchführen.
Dennoch lässt Sie Ihre Cyberversicherung in solchen Fällen nicht im Stich:
Kann der Versicherer aufgrund gesetzlicher Bestimmungen im jeweiligen Land keine direkte Leistung vor Ort erbringen, erfolgt die Leistungserbringung stattdessen am Sitz des Versicherungsnehmers (z. B. in Deutschland oder Österreich). Der Anspruch auf die Versicherungsleistung bleibt bestehen, aber die Auszahlung erfolgt ausschließlich an den Versicherungsnehmer selbst – nicht an eine Tochtergesellschaft, Niederlassung oder eine lokale Einheit im Ausland.
Diese Regelung stellt sicher, dass Sie trotz regulatorischer Einschränkungen in bestimmten Ländern nicht auf Ihre vertraglich vereinbarten Leistungen verzichten müssen – allerdings mit der Einschränkung, dass nur der Versicherungsnehmer direkt anspruchsberechtigt ist.
Typische Non-Admitted-Countries sind z. B. China, Indien oder Brasilien – hier ist häufig eine lokale Versicherung notwendig, um den vollständigen Schutz vor Ort zu erhalten.