Cyber Schutz mit umfangreichem Personenkreis 

Wer ist in der Cyber- und Datenrisiken-Versicherung versichert?

Die Cyberversicherung schützt nicht nur das Unternehmen selbst, sondern auch bestimmte Personengruppen innerhalb und teilweise außerhalb der Organisation. Doch welche Personen genau sind eigentlich in einer Cyberversicherung versichert?

Für die Cyber-Risk-Versicherung gewährt die Versicherungsgesellschaft für das Unternehmen selbst wie auch für die mitversicherten Personen den gewünschten Versicherungsschutz. Dabei unterscheidet der Versicherer nicht, ob es sich um einen Cyber-Haftpflichtschaden gegenüber Dritten oder um einen Cyber-Eigenschaden handelt. 

Die Cyber-Versicherung versichert alle Freiberufler, Selbständige oder Unternehmen unabhängig von Ihrer Gesellschaftsform (Einzelunternehmen, GmbH, AG, etc.).

Außerdem ist es für die Cyber-Risk-Versicherung wichtig, den versicherten Personenkreis sehr weit zu fassen, um im Schadenfall keine bösen Überraschungen zu erleben. 

  • Unternehmensinhaber und Geschäftsführung
    Die Geschäftsleitung ist für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben wie der DSGVO verantwortlich. Sie ist daher im Rahmen der Cyberversicherung mitversichert, insbesondere bei haftungsrechtlichen Konsequenzen durch Datenpannen oder Sicherheitslücken.
  • Mitarbeiter und Angestellte
    Alle fest angestellten Mitarbeiter des versicherten Unternehmens sind mit abgedeckt, wenn sie im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Cyberrisiken verursachen – z. B. durch versehentliches Öffnen infizierter E-Mails oder Weitergabe sensibler Daten.
  • Freie Mitarbeiter und externe Dienstleister (optional)
    In vielen Policen können auch freie Mitarbeiter, Freelancer oder externe IT-Dienstleister mitversichert werden – sofern sie für das Unternehmen tätig sind und ein entsprechender Einschluss vereinbart wurde.
  • Datenschutzbeauftragte und IT-Verantwortliche
    Auch interne Datenschutzbeauftragte oder IT-Sicherheitsbeauftragte sind in der Regel über die Police mitversichert. Dies ist besonders relevant bei Datenschutzverletzungen oder Systemausfällen.
  • Tochterunternehmen (bei entsprechender Erweiterung)
    Wenn ein Unternehmen über Tochtergesellschaften verfügt, können diese oft mitversichert werden – entweder automatisch oder per Zusatzvereinbarung.
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