Cyber Schutz mit Verstand 

Warum braucht es Branchenlösungen in der Cyberversicherung?

Cyberangriffe gehören heute zu den größten Geschäftsrisiken weltweit. Doch obwohl jedes Unternehmen potenziell betroffen ist, unterscheiden sich die tatsächlichen Gefahren und Folgen stark von Branche zu Branche. Eine Versicherungslösung „von der Stange“ kann diesen Unterschieden nicht gerecht werden. Deshalb setzen immer mehr Versicherer auf maßgeschneiderte Branchenlösungen.

Im Folgenden zeigen wir Ihnen auf , warum diese Spezialisierung sinnvoll und notwendig ist – und welchen Mehrwert sie Unternehmen bietet:

Unterschiedliche Angriffsflächen je Branche

Nicht jedes Unternehmen wird auf dieselbe Weise attackiert. Angreifer wählen ihre Ziele und Methoden nach Branche und Schwachstellen aus.
Gesundheitswesen: Hier stehen Patientendaten im Mittelpunkt. Diese sind extrem sensibel und auf dem Schwarzmarkt hochpreisig. Ein erfolgreicher Angriff kann nicht nur eine Klinik lahmlegen, sondern auch das Vertrauen der Patienten dauerhaft zerstören.
Finanzdienstleister: Banken und Zahlungsanbieter verwalten täglich hohe Summen. Cyberkriminelle nutzen Phishing, Social Engineering oder gezielte Manipulation von Transaktionen, um Gelder zu erbeuten.
Handel und E-Commerce: Händler verarbeiten unzählige Zahlungs- und Kundendaten. Ein Datendiebstahl zieht nicht nur hohe Benachrichtigungskosten nach sich, sondern kann auch Vertragsstrafen durch Kreditkartenorganisationen auslösen.
Industrie und Fertigung: Hier drohen Produktionsausfälle durch Angriffe auf Steuerungsanlagen (OT/ICS). Jede Stunde Stillstand verursacht enorme wirtschaftliche Verluste, die durch Standardpolicen oft nicht ausreichend abgedeckt sind.
Öffentliche Verwaltung & Bildung: Besonders gefährdet durch Ransomware, da oft veraltete IT-Systeme genutzt werden und viele personenbezogene Daten betroffen sind. Die Folge: Jedes Geschäftsmodell benötigt einen individuellen Versicherungsschutz, der genau auf diese Angriffsflächen eingeht.

Branchenspezifische Gesetze und Vorschriften
Cybervorfälle sind nicht nur ein IT-Problem, sondern ziehen oft rechtliche und regulatorische Konsequenzen nach sich. Diese sind je Branche unterschiedlich streng: Gesundheitswesen: In den USA gilt HIPAA, in Europa DSGVO und nationale Datenschutzgesetze. Schon ein kleiner Datenverlust kann millionenschwere Verfahren auslösen. Finanzbranche: Strenge Aufsicht durch BaFin, EZB oder andere Finanzaufsichten, dazu internationale Standards (z. B. Basel, PCI-DSS für Kartenanbieter). Handel: Unternehmen, die Kreditkartenzahlungen akzeptieren, unterliegen PCI-DSS-Compliance. Verstöße können zu erheblichen Vertragsstrafen führen.

Wie sehen nun für bestimmte Berufsgruppen die besonderen Versicherungsbedingungen und Leistungserweiterungen aus?

Cyberrisiken betreffen jede Branche – doch die Art der Bedrohungen und die möglichen Schäden unterscheiden sich erheblich je nach Tätigkeitsfeld. Während im Gesundheitswesen hochsensible Patientendaten im Vordergrund stehen, sind es in der Industrie häufig Produktionsanlagen, im Handel Kassensysteme und im Bauwesen mobile IT-Lösungen auf Baustellen. Um diesen unterschiedlichen Anforderungen gerecht zu werden, wurden die allgemeinen Cyber-Versicherungsbedingungen durch spezielle Leistungserweiterungen und branchenspezifische Klauseln ergänzt. So wird sichergestellt, dass Unternehmen nicht nur einen allgemeinen Schutz erhalten, sondern gezielt dort abgesichert sind, wo ihre größten Risiken liegen. Im Folgenden stellen wir exemplarisch dar, welche besonderen Versicherungsbedingungen und Erweiterungen für ausgewählte Berufsgruppen vorgesehen sind.

Gesundheitswesen:

  • Patientenakten: Vom Versicherungsschutz umfasst sind auch explizit Patientenakten.
  • Telematikinfrastruktur: Vom Versicherungsschutz umfasst sind auch explizit Datenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der eigenen Nutzung von Telematikinfrastruktur (TI) und der elektronischen Gesundheitsakte. 
  • Berufsständige Verfahren: Wenn gegen Versicherte wegen der Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht im Sinne einer Datenrechtsverletzung ein straf-oder berufsständisches Verfahren eingeleitet wird sowie wenn diese aufgrund einer solchen Verletzung haftpflichtig gemacht werden besteht Versicherungsschutz nachden vereinbarten Cyber-Bedingungen.
Hersteller:
  • Maschinensteuerungsdaten: Vom Versicherungsschutz umfasst sind auch explizit Maschinensteuerungsdaten, bzw. Daten, die dazu bestimmt sind, Produktionsanlagen zu steuern oder zu verwalten.
  • Schäden am Lagerbestand: Die Wiederherstellungskosten der vereinbarten Versicherungsbedingungen wird wie folgt ergänzt: Über die versicherten Vermögensschäden hinaus ersetzt der Versicherer auch die Kosten, die einem Versicherten für die Wiederbeschaffung oder -herstellung von durch die Veränderung von Temperatur oder Feuchtigkeit beschädigtem Lagerbestand (d.h. Arbeitsmaterialien, Rohstoffe, Halberzeugnisse oder Endprodukte) entstehen soweit die Veränderung von Temperatur oder Feuchtigkeit unmittelbar und ausschließlich durch eine Netzwerksicherheitsverletzung verursacht wurde. Ersetzt werden die Kosten für die Wiederbeschaffung oder -herstellung von Lagerbestand gleicher Art und Güte, höchstens jedoch den erzielbaren Verkaufspreis. 
  • Verderbschäden: Bei der Berechnung des Ertragsausfallsschadens im Sinne der vereinbarten Versicherungsbedingungen wird auch ein etwaiger Schaden, der aus dem Verderb von Waren und Rohstoffen entsteht, berücksichtigt, sofern dieser Verderb unmittelbar und ausschließlich aufgrund einer versicherten Cyber-Betriebsunterbrechung eintritt.
Handel:
  • Kassensysteme: Vom Versicherungsschutz umfasst sind auch explizit Kassensysteme, die direkt mit dem versicherten IT-System eines Versicherten verbunden sind. 
  • Schäden am Lagerbestand: Die Wiederherstellungskosten der vereinbarten Versicherungsbedingungen wird wie folgt ergänzt: Über die versicherten Vermögensschäden hinaus ersetzt der Versicherer auch die Kosten, die einem Versicherten für die Wiederbeschaffung oder -herstellung von durch die Veränderung von Temperatur oder Feuchtigkeit beschädigtem Lagerbestand (d.h. Arbeitsmaterialien, Rohstoffe, Halberzeugnisse oder Endprodukte) entstehen soweit die Veränderung von Temperatur oder Feuchtigkeit unmittelbar und ausschließlich durch eine Netzwerksicherheitsverletzung verursacht wurde. Ersetzt werden die Kosten für die Wiederbeschaffung oder -herstellung von Lagerbestand gleicher Art und Güte, höchstens jedoch den erzielbaren Verkaufspreis.
  • Verderbschäden: Bei der Berechnung des Ertragsausfallsschadens im Sinne der vereinbarten Versicherungsbedingungen wird auch ein etwaiger Schaden, der aus dem Verderb von Waren und Rohstoffen entsteht, berücksichtigt, sofern dieser Verderb unmittelbar und ausschließlich aufgrund einer versicherten Cyber-Betriebsunterbrechung eintritt.
Baubranche:
  • Bauserver und mobile Computer: Vom Versicherungsschutz umfasst sind auch explizit Bauserver und mobile Computer (z.B. Baustellen-Laptops oder Baustellen-Tablets) die auf Baustellen zum Einsatz kommen, sofern diese in der alleinigen Herrschaftsgewalt des Versicherten liegen beziehungsweise der Versicherte die vollständig Kontrolle darüber hat. 
  • Maschinensteuerungsdaten: Vom Versicherungsschutz umfasst sind auch explizit Maschinensteuerungsdaten, bzw. Daten, die dazu bestimmt sind, Baumaschinen zu steuern oder zu verwalten.