Welcher Personenkreis ist über die Cyber-Versicherung abgedeckt?
Mitglieder der Geschäftsführung
angestellte Mitarbeiter
in den Betrieb eingegliederte Mitarbeiter von Zeitarbeitsunternehmen
in den Betrieb eingegliederte freie Mitarbeiter (natürliche Personen), soweit diese im Namen und Auftrag des Versicherungsnehmers tätig werden
rechtlich selbständige Tochtergesellschaften im Inland sowie in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ohne weitere Nennung
rechtlich selbständige Tochtergesellschaften außerhalb des EWR, sofern diese im Versicherungsschein ausdrücklich als mitversicherte Personen genannt sind