Aus diesem Umstand heraus, sind Regelungen zur Nachhaftungsversicherung und Rückwärtsversicherung entwickelt worden.
Das Claims-Made-Prinzip wird auch als Anspruchserhebungsprinzip bezeichnet und definiert den Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Dieses Prinzip findet unter anderem Anwendung bei der Cyber-Haftpflichtversicherung und auch bei D&O-Policen.
Grundsätzlich besteht Versicherungsschutz für Haftpflichtansprüche, die während der Vertragsdauer geltend gemacht werden.
Dieses Anspruchserhebungsprinzip (Claims-made-Prinzip) stammt aus dem anglo-amerikanischen Rechtsraum. Dabei ist es unerheblich, wann genau die Schadenersatzansprüche verursacht worden sind. Folgerichtig besteht Versicherungsschutz selbst dann, wenn die Schadenverursachung vor Abschluss der Cyber-Versicherung erfolgte.
Als weitere Konsequenz aus dem Claims-made-Prinzip endet der Versicherungsschutz mit Vertragsbeendigung der Cyber-Versicherung.
Aus diesem Umstand heraus, sind Regelungen zur Nachhaftungsversicherung und Rückwärtsversicherung entwickelt worden.