Cyber Security Awareness 

Cyber- und Daten-Eigenschaden

Die Cyber-Versicherung schützt Ihr Unternehmen auch bei eigenen IT-Schäden, den sogenannten Cyber- und Daten-Eigenschäden. Versichert sind Schäden an IT-Systemen, Software und elektronischen Daten, die durch Cyberangriffe oder Sicherheitsvorfälle entstehen.
Ein Cyber- oder Daten-Eigenschaden liegt vor, wenn es zu folgenden Ereignissen kommt:
Beschädigung, Zerstörung oder Manipulation von IT-Systemen, Programmen oder Daten
Blockierung oder Löschung von Datenbeständen oder Systemkomponenten
Missbrauch der IT-Infrastruktur durch unbefugte Dritte oder interne Täter

Versichert sind dabei insbesondere:

  • IT-Systeme z. B. Computer, Server, Netzwerke, Mobiltelefone, Tablets, Telefonanlagen, Videokonferenzsysteme, Datenleitungen, Intranet und Extranet
  • Software und Programme z. B. Betriebssysteme, Datenbanken, Verwaltungssoftware
  • Elektronische Daten z. B. Kundendaten, Auftragsdaten, personenbezogene Daten

Mögliche Schadensursachen für einen Cyber- und Daten-Eigenschaden können sein:

  • Hackerangriffe oder andere unbefugte Eingriffe in die IT-Infrastruktur
  • Denial-of-Service-Attacken (DoS), die den Betrieb lahmlegen
  • Schadsoftware-Infektionen, etwa durch Viren, Trojaner oder Schadcodes
  • Innere Täter (Innentäter), die vorsätzlich und im Rahmen ihrer Tätigkeit IT-Systeme manipulieren oder schädigen

Umfassender Schutz – auch bei ungezielten Angriffen
Versichert sind sowohl gezielte Cyberattacken als auch ungezielte Angriffe und Schadsoftware-Infektionen, unabhängig davon, ob sie von externen Hackern oder internen Mitarbeitenden ausgehen.

Die Cyberversicherung berücksichtigt auch moderne Arbeitsrealitäten wie Homeoffice und Bring Your Own Device (BYOD). Dabei sind folgende Bereiche bedingungsgemäß auch mitversichert:

  • Private IT-Systeme bei betrieblicher Nutzung (Bring Your Own Device – BYOD)
    Auch private IT-Geräte, wie Laptops, Smartphones oder Tablets, die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eingesetzt werden, sind im Versicherungsschutz eingeschlossen. Das bedeutet: Schäden an oder durch private Geräte der versicherten Personen sind ebenfalls abgedeckt, sofern sie für den Betrieb genutzt werden.
  • Homeoffice und mobiles Arbeiten
    Die Cyberversicherung schützt auch bei beruflichen Tätigkeiten im Homeoffice. Schäden, die im Rahmen der Arbeit von zu Hause aus entstehen, sind versichert – egal, ob sie durch technische Fehler oder Cyberangriffe verursacht werden.
  • Absicherung bei Bedien- und Programmierfehlern
    Versichert sind zudem Aufwendungen, die durch Bedienfehler oder fehlerhafte Programmierungen entstehen. Das betrifft beispielsweise unsachgemäße Eingaben oder fehlerhafte Software-Updates, die zu Cyber-Schäden oder Datenverlust führen. Auch Fahrlässigkeit ist hier mitversichert.
  • Beweisführung bei unbefugter Nutzung von IT-Systemen
    Wenn ein Cyber-Schaden eintritt und nicht eindeutig bewiesen werden kann, ob eine unbefugte Nutzung der IT-Systeme vorliegt, reicht der Nachweis einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit. Ein vom Versicherer oder mit Zustimmung beauftragter Experte bewertet die Lage und bestätigt, ob der Schaden voraussichtlich auf einen nicht autorisierten Zugriff zurückzuführen ist.
  • Cyber-Spionage und Wirtschaftsspionage
    Die Versicherung umfasst auch Kosten zur Aufklärung von Spionage-Verdachtsfällen. Das betrifft unerlaubte Zugriffe auf Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse sowie den Missbrauch sensibler Daten. Der Versicherer unterstützt bei der forensischen Untersuchung und gibt Empfehlungen für die weitere rechtliche Vorgehensweise.

Welche konkrete Leistungen werden vom Versicherer im Schadenfall bei einem Cyber- und Daten-Eigenschaden angeboten?

  • 24/7 Notfallhilfe & Krisenmanagement (Rund-um-die-Uhr-Notfall-Hotline bei Cyber-Vorfällen, Ersteinschätzung durch IT-Experten, Sofortmaßnahmen zur Schadensbegrenzung und Ursachenermittlung)
  • Wiederherstellung von IT-Systemen & IT-Forensik (Übernahme der Kosten für Reparatur und Datenwiederherstellung, IT-Forensik zur Schadensanalyse und Beweissicherung, Bereinigung von Schadsoftware und Wiederherstellung von Webseiten, Intranet, Hardware)
  • Datenschutzverletzungen & Datenlecks (Kostenübernahme bei Vorfällen mit personenbezogenen Daten, IT-Forensik, anwaltliche Beratung, gesetzeskonforme Meldung, Call-Center, Kreditschutzmaßnahmen für Betroffene, Krisenkommunikation bei Datenschutzverstößen)
  • Reputationsschutz & PR-Kosten (Öffentlichkeitsarbeit zur Schadensbegrenzung, Versand von Goodwill-Gutscheinen zur Kundenbindung)
  • Sicherheitsanalyse & Prävention (Schwachstellenanalyse durch IT-Experten, Empfehlungen zur Sicherheitsverbesserung nach einem Vorfall)
  • Belohnungen & Hinweisgeberfonds (Erstattung von Belohnungen zur Aufklärung krimineller Cyber-Angriffe)
  • Steuermehraufwendungen (Absicherung von bis zu 100.000 € bei schadenbedingten Steuermehrkosten)
  • Telefon- und Energiekosten durch Missbrauch (Ersatz unrechtmäßig entstandener Telefongebühren, Kostenerstattung bei Krypto-Mining durch gehackte IT-Systeme)

Cyber-Betriebsunterbrechung - erweiterte Absicherung bei Cloud-, Datenschutz- & Technikorfällen

Betriebsunterbrechungen infolge von Cyber-Vorfällen treffen Unternehmen oft unvorbereitet – insbesondere wenn externe Dienstleister, Datenschutzbehörden oder technische Defekte eine Rolle spielen. Die Cyber-Versicherung von Markel schützt Ihr Unternehmen umfassend vor den finanziellen Folgen solcher Ausfälle.

  • Cyber-Betriebsunterbrechung bei Nutzung von Cloud- und Hosting-Diensten
    Viele Unternehmen lagern Teile ihrer IT-Infrastruktur heute an externe Cloud- und Hosting-Anbieter aus. Das senkt interne Kosten, birgt aber auch Risiken: Kommt es bei diesen Dienstleistern zu einem Cyber- oder Dateneigenschaden, kann dies zu einem erheblichen Betriebsstillstand beim Versicherten führen – obwohl der Vorfall außerhalb der eigenen IT-Systeme passiert ist.
    Unsere Cyber-Versicherung schließt genau diese Lücke. Versichert sind Unterbrechungen oder Beeinträchtigungen des Geschäftsbetriebs, die auf Cyber-Schäden bei Dienstleistern wie z. B. IaaS- (Infrastructure as a Service), PaaS- (Platform as a Service) oder SaaS- (Software as a Service)-Anbietern zurückzuführen sind. Voraussetzung ist, dass der Dienst vom Versicherten entgeltlich in Anspruch genommen wird.
    Besonderheit: Vorleistung bei strittiger Schuldfrage
    Ist nicht eindeutig geklärt, ob der externe Dienstleister für den Schaden haftet, leistet der Versicherer eine Vorabentschädigung von bis zu 500.000 € pro Versicherungsfall und Jahr. Das verschafft den Versicherten schnell finanzielle Sicherheit – unabhängig von langwierigen Haftungsprüfungen.
  • Cyber-Betriebsunterbrechung durch behördliche Datenschutz-Verfügungen
    Ein weiterer Bestandteil des Versicherungsschutzes ist die Absicherung gegen Betriebsunterbrechungen, die aufgrund behördlicher Anordnungen entstehen. Konkret betrifft dies Verfügungen von Datenschutzbehörden im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sowie im Vereinigten Königreich (UK).
    Wenn eine Behörde Ihrem Unternehmen im Zusammenhang mit einem Datenschutzvorfall den Betrieb ganz oder teilweise untersagt, greift der Versicherungsschutz. So sind Sie auch vor den finanziellen Folgen von Datenschutz-Verstößen, Bußgeldern oder Betriebsuntersagungen geschützt.

  • Cyber-Betriebsunterbrechung infolge technischer Probleme
    Nicht jeder IT-Ausfall ist auf einen Cyber-Angriff zurückzuführen. Auch technische Störungen können zu massiven Betriebsunterbrechungen führen. Die Cyber-Versicherung von Markel deckt daher auch den Ertragsausfall ab, der aus folgenden Ursachen resultiert:
    - Stromausfall sowie Über- oder Unterspannung
    - Elektrostatische Entladung oder statische Elektrizität
    - Überhitzung von IT-Systemen
    - Versäumte IT-System-Updates (sofern nicht vorsätzlich unterlassen)
    - Softwarefehler
    - Interne Netzwerkstörungen
    - Hardwaredefekte

    Voraussetzung: Der Ausfall muss unvorhergesehen und unbeabsichtigt sein und das betroffene IT-System muss sich unter der alleinigen Kontrolle des Versicherten befinden.
    Ausschluss: Schäden durch altersbedingten Verschleiß, planungsbedingte Überlastung oder vorhersehbare Nutzungsausfälle sind nicht mitversichert.
    Die Entschädigung bei technischen Störungen ist auf 250.000 € pro Versicherungsfall und Jahr begrenzt.

Welche Kosten übernimmt der Versicherer bei einer Betriebsunterbrechung?

  • Im Schadenfall übernimmt der Versicherer den Ertragsausfall.
    Der Versicherungsschutz umfasst die fortlaufenden Kosten sowie den entgangenen Betriebsgewinn, den das Unternehmen aufgrund der Betriebsunterbrechung nicht erzielen kann. Dazu zählt auch der Zeitraum, in dem der Betrieb aufgrund einer IT-forensischen Untersuchung ruhen muss.
  • Zusätzlich werden auch die Mehrkosten entschädigt. Es werden zudem alle notwendigen Zusatzkosten übernommen, die entstehen, um den Betrieb schnellstmöglich aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen, wie z. B.:
    - Nutzung externer IT-Systeme oder Ersatz-Infrastrukturen
    - Beauftragung von IT-Dienstleistern, IT-Forensikern oder Büroservices
    - Umstellung auf alternative Arbeits- oder Produktionsverfahren
    - Information und Betreuung des Kundenstamms zur Schadensminderung

Wichtig: Die Entschädigung erfolgt immer so, dass keine Überentschädigung entsteht – es geht um eine faire Schadenregulierung, nicht um eine Bereicherung.

  • Für die ersten acht Stunden der Betriebsunterbrechung tragen die Versicherten den Ertragsausfall selbst – mindestens jedoch den im Vertrag vereinbarten Selbstbehalt. Auf Wunsch können individuelle Vereinbarungen im Versicherungsschein getroffen werden.

Cyber-Erpressung - umfassender Schutz bei digitalen Erpressungsversuchen

Cyber-Erpressung stellt für Unternehmen und Organisationen eine ernsthafte Bedrohung dar. Wenn Hacker oder andere Cyberkriminelle drohen, Ihre IT-Systeme zu beschädigen, Ihre sensiblen Daten zu verändern, zu blockieren oder zu veröffentlichen, benötigen Sie zuverlässigen Versicherungsschutz. Die Cyber-Versicherung von Markel bietet auch Versicherungsschutz im Falle einer Cyber-Erpressung.
Die Cyber-Versicherung greift, wenn Dritte Geld- oder Warenforderungen gegen Sie erheben – sei es durch Drohungen oder bereits erfolgte Cyberangriffe.

Versichert sind Schäden durch:

  • Beschädigung oder Zerstörung Ihrer IT-Infrastruktur
  • Manipulation oder Missbrauch von Programmen und elektronischen Daten
  • Blockierung oder Lahmlegung Ihrer Systeme (z. B. durch Ransomware)

Dies umfasst sowohl bereits eingetretene Schäden als auch Bedrohungsszenarien.
Wichtig: Der Versicherungsschutz besteht aber nur dann, wenn keine strafrechtlichen oder aufsichtsrechtlichen Verbote (z. B. § 129 StGB oder BaFin-Vorgaben) vorliegen.

Durch den Versicherer werden alle angemessenen und notwendigen Kosten, die zur Abwehr oder Minderung eines Schadens durch Cyber-Erpressung erforderlich sind übernommen. Dazu gehören unter anderem:

  • Krisenberatung: Professionelle Unterstützung durch IT-Forensiker oder Sicherheitsexperten
  • Erstattung gezahlter Beträge: Erstattung des Lösegelds in Geld oder in Form des Warenwerts am Übergabetag – sofern im Vorfeld genehmigt
  • Belohnungsgelder für Informanten: Falls dies im Vorfeld mit dem Versicherer abgestimmt wurde, werden auch ausgelobte Prämien zur Ergreifung der Täter erstattet

Alle Zahlungen und Maßnahmen bedürfen der vorherigen und ausdrücklichen Zustimmung der Versicherung. So wird sichergestellt, dass jede Handlung rechtlich zulässig und auch versicherungstechnisch abgesichert ist.

Cyber-Zahlungsmittel - Versicherungsschutz bei Verstößen im Zahlungsverkehr

Dieses Cyber-Modul bietet umfassenden Schutz bei Verstößen gegen vertragliche Pflichten im Zusammenhang mit digitalen Zahlungsprozessen. Versichert sind insbesondere Schäden, die durch Cyber- oder Dateneigenschäden entstehen und zu Pflichtverletzungen in folgenden Bereichen führen können:

  • Verträge mit Kreditinstituten über Kreditkartenverarbeitungen
  • Vereinbarungen im Zusammenhang mit anderen Bezahlsystemen wie Bankkarten (z. B. EC-Karten)
  • Verträge mit Zahlungsdienstleistern, Zahlungsprozessoren oder E-Payment-Anbietern, die den Schutz personenbezogener Daten nach § 3 Absatz 1 BDSG oder vergleichbaren internationalen Datenschutzgesetzen sicherstellen sollen

Kommt es infolge eines Cyberangriffs oder Datenvorfalls zu einem Verstoß gegen diese Vereinbarungen, übernimmt der Versicherer die daraus resultierenden Vermögensschäden. Hierzu zählen insbesondere:

  • Vertragsstrafen
  • Gebühren und Kosten für verpflichtende Sicherheitsprüfungen (z. B. PCI-Compliance)
  • Aufwendungen für Fallbearbeitung und Kartenneuausstellung
  • Kosten für den Ausgleich von Betrugsschäden.

Zusätzlich erstattet der Versicherer die notwendigen und angemessenen Kosten für die Beauftragung eines spezialisierten Dienstleisters zur Überwachung und Prüfung möglicher Datenschutzverletzungen. Dies umfasst insbesondere Kreditüberwachungsdienstleistungen sowie die Benachrichtigung betroffener Personen für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten, sobald Anhaltspunkte für den Missbrauch personenbezogener Daten bestehen.

Cyber-Vertrauensschaden - Schutz vor Vermögensdelikten im digitalen Zeitalter

Das Modul Cyber-Vertrauensschaden schützt Unternehmen umfassend vor finanziellen Verlusten, die durch Vermögensdelikte entstehen – sei es durch eigene Mitarbeiter, externe Dritte oder durch gezielte Täuschung wie den sogenannten Fake President Fraud.

Für nachstehende Cyberbereiche bietet der Versicherer folgenden Cyber-Schutz:

Vertrauensschäden durch Mitarbeiter (mitversicherte Personen)
Versichert sind unmittelbare Vermögensschäden, die mitversicherte Personen – also z. B. Angestellte oder Beauftragte – im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit vorsätzlich verursachen. Dies umfasst insbesondere Vermögensdelikte wie:

  • Betrug und Computerbetrug
  • Urkundenfälschung oder Urkundenunterdrückung
  • Unterschlagung und Diebstahl von Firmengeldern, Kundendaten, Waren oder Dienstleistungen
  • Sachbeschädigung an IT-Systemen und Software

Vertrauensschäden durch Dritte
Darüber hinaus bietet dieses Cyber-Modul Schutz bei Vermögensdelikten, die von externen Tätern begangen werden. Dabei handelt es sich um Handlungen, die darauf abzielen, sich selbst oder Dritte unrechtmäßig zu bereichern. Versichert sind dabei insbesondere Betrug, Urkundenfälschung und -unterdrückung, Unterschlagung und Diebstahl von Firmengeldern (zum Beispiel durch Phishing von Bankdaten), Kundendaten, Waren oder Dienstleistungen sowie Sachbeschädigung an den IT-Systemen und Programmen.

Schutz bei Fake President Fraud

Ein besonderes Risiko stellen Täuschungsdelikte wie der sogenannte Fake President Fraud dar. Dabei geben sich Kriminelle gegenüber Mitarbeitern als Geschäftsleitung, Geschäftspartner oder andere vertrauenswürdige Personen aus, um betrügerische Überweisungen oder Vermögensübertragungen zu veranlassen. Auch in diesen Fällen bietet der Versicherer umfassenden Schutz: wird ein Mitarbeiter durch eine arglistige Täuschung – z. B. per E-Mail, Telefon oder über digitale Kommunikationskanäle – zu einer irrtümlichen Zahlung oder Lieferung veranlasst, ersetzt der Versicherer den daraus entstandenen Schaden.

Zusätzlich übernimmt der Versicherer alle angemessenen und notwendigen Kosten für eine professionelle Krisenberatung zur Schadensabwehr und Schadensminderung. So wird das Unternehmen nicht nur finanziell abgesichert, sondern erhält auch operative Unterstützung, um den Vorfall bestmöglich zu bewältigen.

 

Cyber-Haftpflicht

Die Cyber-Haftpflichtversicherung schützt Unternehmen vor Haftungsansprüchen Dritter, wenn diese wegen Vermögensschäden durch Cyber-Vorfälle geltend gemacht werden. Der Schutz greift sowohl bei direkten Cyber-Schäden als auch bei Vorfällen wie Datenverlust, Hardware-Diebstahl oder der Veröffentlichung sensibler Daten.
Versichert sind reine Vermögensschäden – also Schäden, die keine Personen- oder Sachschäden sind. Dazu zählen auch Datenverluste, Datenveränderungen und Systemblockaden.
Zum Versicherungsumfang bei der Cyberhaftpflicht gehören bedingungsgemäß auch nachstehende Verstöße oder Umsände:

  • Verstöße gegen Cyber-Sicherheitsverletzungen
    Schutz bei der ungewollten Verbreitung von Schadsoftware (Viren, Trojaner, Schadcodes) oder bei Angriffen auf Drittsysteme (z. B. DoS-Attacken) über die IT-Infrastruktur des Unternehmens.
  • Datenschutzverletzungen
    Versicherungsschutz bei Verstößen gegen Datenschutzgesetze wie die DSGVO oder das BDSG – für elektronische und physische Daten.
  • Verstöße gegen Benachrichtigungspflichten (Versäumnis von Meldepflichten)
    Absicherung bei verspäteter oder unterlassener Meldung von Datenschutzvorfällen an Behörden oder Betroffene.
  • Geheimhaltungsverstöße
    Schutz bei der Verletzung von Vertraulichkeitspflichten oder Datengeheimnissen.
  • E-Discovery-Kosten
    Übernahme der Kosten für IT-Forensiker bei der Herausgabe von Daten im Rahmen internationaler Rechtsverfahren (z. B. US-Regel 26b).
  • Vertragsstrafen bei Geheimhaltungsbrüchen und Datenvertraulichkeitserklärungen
    Erstattung von Vertragsstrafen bei Verstößen gegen Geheimhaltungsvereinbarungen.
  • Vertragsstrafen bei Verzögerungen
    Absicherung von Vertragsstrafen bis 250.000 € pro Versicherungsfall und -jahr, wenn Cyber-Schäden zu Verzögerungen bei der Leistungserbringung führen.
  • Verstöße gegen Namens- und Persönlichkeitsrechte (Verletzung von Persönlichkeitsrechten)
    Schutz bei Ansprüchen wegen der Verletzung von Namens- oder Persönlichkeitsrechten sowie daraus entstehende immateriellen Schäden.
  • Werbung und Marketing
    Versicherungsschutz bei Rechtsverletzungen durch Marketingmaßnahmen, z. B. bei der Verletzung von Marken-, Urheber- oder Lizenzrechten, wenn dabei Rechte Dritter verletzt werden.

Der Leistungsumfang zur Cyber-Haftpflichtversicherung deckt sowohl die rechtliche Abwehr unberechtigter Ansprüche als auch die Begleichung berechtigter Forderungen ab.
Wichtige ergänzende Leistungen im Schadensfall:

  • Prüfung und Abwehr von Haftpflichtansprüchen
    Der Versicherer prüft, ob eine Haftung besteht, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und übernimmt berechtigte Schadensersatzforderungen. Dies gilt bei gerichtlichen Urteilen, anerkannten Vergleichen oder durch den Versicherer genehmigten Anerkenntnissen.
  • Übernahme von Verfahrenskosten
    Versichert sind Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen- und Gerichtskosten sowie Reisekosten, die im Rahmen der Abwehr von Ansprüchen entstehen. Auch Kosten für Schiedsverfahren werden übernommen, sofern der Versicherer das Verfahren steuert.
  • Deckung von Straf- und Bußgeldverfahren'
    Soweit gesetzlich zulässig, sind Kosten für Datenschutz-Bußgelder sowie Verteidigungskosten bei Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren mitversichert. Das umfasst auch Verfahren vor Behörden oder parlamentarischen Untersuchungsausschüssen. Wird eine vorsätzliche Straftat rechtskräftig festgestellt, müssen die Versicherten die Kosten der Verteidigung erstatten.
  • Erfüllung von Haftpflichtansprüchen
    Wird ein Anspruch als berechtigt anerkannt, erfolgt die Auszahlung des Schadensbetrags innerhalb kurzer Zeit nach Fälligkeit.
  • Freistellung von externen Datenverarbeitern
    Nutzen Versicherte externe IT-Dienstleister und haben diese vertraglich von der Haftung freigestellt, greift der Versicherungsschutz auch für solche Ansprüche, wenn der Schaden grundsätzlich versichert ist.
  • Konsumentenschutzfonds (Consumer Redress Fund)
    Ersetzt werden Zahlungen in Konsumentenschutzfonds, wenn Unternehmen dazu gesetzlich verpflichtet sind.

Cyber-Prävention - Online-Präventionsplattform von Perseus

Prävention – Risiken vermeiden, bevor sie entstehen. Die besten Schäden sind diejenigen, die erst gar nicht auftreten. Die Online‑Präventionsplattform von Perseus ist ein ganzheitliches, webbasiertes Portal zur Stärkung der Cyber‑Awareness in Unternehmen. Ihr Ziel ist es, Mitarbeiter proaktiv gegen Cyberrisiken zu schulen und so Sicherheitsvorfälle zu reduzieren. Die Online‑Präventionsplattform von Perseus bietet ein umfassendes Bewusstseinstraining für Mitarbeitende – individuell, praxisnah und mit Fokus auf reale Cybergefahren. Unternehmen erhalten damit ein wirksames Tool zur Risikominimierung, zur Erfüllung regulatorischer Vorgaben und zur Stärkung ihrer Cyber‑Sicherheitskultur.

Bedingungsgemäß  werden von Perseus folgende Tools zu Verfügung gestellt:

  • Zertifikatskurse ‒ Cybersicherheit (z. B. Antivirensoftware, Firewall, Updates, 2FA)
  • Datenschutz (personenbezogene Daten, Zweckbindung, Datenminimierung)
  • Phishing (gefährliche Links, Passwörter, Anhänge, Malware)
  • Vertiefende Module
  • Ransomware
  • Social Media
  • Mobiles Arbeiten
  • Umgang mit Informationen
  •  Menschliche Firewall
  •  Cyber-Notfall
  • Schadsoftware
  • Verschlüsselungssoftware
  • Social Engineering
  • Phishing-Simulation & Reporting
  • Regelmäßige Phishing-Tests basierend auf aktuellen Angriffstrends
  • Sensibilisierung der Mitarbeitenden für Phishing-Gefahren
  • Echtzeit-Reporting für Admins zur Sicherheitslage
  • Gefahrenwarnungen & Handlungsempfehlungen
  • Frühzeitige Warnung bei Cybervorfällen, Sicherheitslücken & Bedrohungen
  • E-Mail-Benachrichtigungen über neue Risiken
  • Konkrete Handlungsempfehlungen zur Prävention & Reaktion
  • Technische Werkzeuge für Cybersicherheit
  • Malware-Scanner zur Bedrohungserkennung
  • Browser-Check zur Sicherheitsprüfung
Das Präventionspaket lässt sich schnell und unkompliziert in Unternehmen jeder Größe integrieren. Die Verwaltung und Steuerung erfolgt zentral – beispielsweise durch den CISO, die IT-Abteilung oder den Datenschutzbeauftragten – und erfordert nur minimalen Aufwand.