Gelten Vertragsstrafen in der Cyber-Police als mitversichert?

Ja. Im Rahmen der Cyber-Police gelten bedingungsgemäß auch Vertragsstrafen als mitversichert, sofern es sich dabei um eine Verletzung von Kreditkartenverarbeitungsvereinbarungen handelt (Standards gemäß PCI DSS = Payment Card Industry Data Security Standard). Es gilt eine Entschädigungsgrenze von € 250.000 je Schadenfall. Üblicherweise sind Vertragsstrafen in den Versicherungsbedingungen stets ausgeschlossen. Insoweit handelt es sich um eine Leistungserweiterung im Rahmen der Cyber-Police, die beitragsfrei mitversichert gilt.

Zusätzlich sind Vertragsstrafen wegen der Verletzung von Geheimhaltungspflichten und Datenschutzvereinbarungen mitversichert. Hier gilt dann üblicherweise eine Entschädigungsgrenze von € 250.000.

Zurück zu FAQ - Häufige Fragen