Welcher Personenkreis ist über die Cyber-Versicherung abgedeckt?

  • Mitglieder der Geschäftsführung
  • angestellte Mitarbeiter
  • in den Betrieb eingegliederte Mitarbeiter von Zeitarbeitsunternehmen
  • in den Betrieb eingegliederte freie Mitarbeiter (natürliche Personen), soweit diese im Namen und Auftrag des Versicherungsnehmers tätig werden
  • rechtlich selbständige Tochtergesellschaften im Inland sowie in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ohne weitere Nennung
  • rechtlich selbständige Tochtergesellschaften außerhalb des EWR, sofern diese im Versicherungsschein ausdrücklich als mitversicherte Personen genannt sind
Zurück zu FAQ - Häufige Fragen