Was versteht man unter einem Vermögensschaden?

 Als Vermögensschaden bezeichnet man Situationen bei denen zwar weder eine Person noch eine Sache unmittelbaren Schaden erleidet, jedoch durch schuldhaftes Verhalten einem anderen ein finanzieller Schaden zugefügt wird.

Dabei wird zwischen „echten“ Vermögensschäden und Sach- bzw. Personenfolgeschäden als „unechten“ Vermögensschäden unterschieden.

Für die wichtige Absicherung von Vermögensschäden besteht Versicherungsschutz bis zu 2,0 € Mio. (und auf individuelle Anfrage kann ein noch höherer Schutz beantragt werden).

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