Wann liegt ein Versicherungsfall (Schaden) vor?

Für die Voraussetzungen eines Versicherungsfalls unterscheidet die Cyber-Risk-Police zwei Gefahrenbereiche:

Versicherungsfall in der Cyber-Haftpflichtversicherung: Hier gilt das Claims-Made-Prinzip. Als Versicherungsfall gilt die erstmalige schriftliche Erhebung eines Haftpflichtanspruchs gegenüber dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person.

Versicherungsfall in der Cyber-Eigenschadenversicherung: Hier gilt das Feststellungsprinzip. Damit bedingungsgemäß ein Versicherungsfall gegeben ist, müssen nachstehende Umstände einzeln oder auch gleichzeitig verwirklicht sein:

  • Netzwerksicherheitsverletzung
  • Bedien- und Programmierfehler
  • Datenrechtsverletzung
  • Cyber-Erpressung
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