Gelten alle Rechtsverletzungen mitversichert?

Nein, die Versicherungsgesellschaft gewährt keinen Versicherungsschutz wegen der Verletzung  von Vorschriften des Kartell- oder Wettbewerbsrechts sowie wegen der Verletzung von Patentrechten.

Im Umkehrschluss gelten alle anderen Rechteverletzungen im Rahmen der Cyber-Police jedoch mitversichert.

Dies können beispielsweise sein:

  • Verletzung von Datenschutzrechten
  • Persönlichkeitsrechtsverletzungen
  • Urheberrechteverletzungen
  • Lizenzrechteverletzungen
  • Markenrechteverletzungen
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